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Ausschuss Inklusion und Teilhabe

Inklusion ist zentral für eine vielfältige und starke Gesellschaft. Sie gewährleistet allen Menschen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe, persönliche Entwicklung und Selbstbestimmung.

Der modernisierte Begriff von Behinderung durch die WHO ermöglichte den Blickwechsel: Statt defizitärer Sicht auf Behinderung werden die Umweltfaktoren und die individuelle Lebenswelt eines Menschen betrachtet. Welche Barrieren hindern an gleichberechtigter Teilhabe? Wie können die Grundrechte auf Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung verwirklicht werden?

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Menschen mit FASD sind meist von verschiedenen Bezugspersonen, Peers und Fachkräften umgeben. Diese können Unterstützung UND Barrieren sein. Inklusion und Teilhabe hängen von der Haltung und Kooperationsbereitschaft des umgebenden Netzwerkes ab:

  • Wie gelingt es Betreuungspersonen und Fachkräften, sich als Verantwortungs-gemeinschaft gemeinsam dafür einzusetzen, Wünsche und Teilhabe-Bedarfe des/der Betreuten zu erkennen, miteinander auszuhandeln und umzusetzen?

  • Was wird Menschen zugetraut oder abgesprochen? Wieviel Experimentier- und Entscheidungsräume werden geschaffen?

  • Welche Erwartungen, Verfahren und (non)formale Kriterien liegen vor?

  • Wieviel Einfluss können Betreute selbst auf Alternativen und Entscheidungsprozesse nehmen? â€‹

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Menschen werden behindert, wenn man ihnen von klein auf Fähigkeiten abspricht - bis hin zu der Fähigkeit, selbst Entscheidungen zu treffen. Menschen können dann nicht so handeln, wie sie gerne möchten und auch nicht so sein, wie sie gerne wären.

Der Ausschuss Inklusion und Teilhabe wird die Teilhabe-Chancen mit und für Menschen mit FASD verbessern - um ein möglichst selbstbestimmtes, gewolltes (kein gesolltes) Leben zu ermöglichen.

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Lydia Richter

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inklusion@bundesverband-fasd.de

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