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Ausschuss Recht

Seit der Verabschiedung der UN-Resolution zur Inklusion im Jahr 2009 wurde die Gesetzgebung zur Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Einschränkungen Schritt für Schritt an die neuen Anforderungen angepasst. Sie befindet sich heute auf einem guten Niveau. Dennoch bestehen weiterhin wesentliche Versorgungslücken in der Praxis, die nicht allein durch fehlende Ressourcen und Fachkräfte erklärt werden können.

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Bei FASD kommen zusätzlich das mangelnde Wissen über diese oft unsichtbare Behinderung und fehlende Standards in der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) hinzu. Oft müssen deshalb mühsame Auseinandersetzungen um angemessene Unterstützung geführt werden. Das übernehmen oft rechtliche Laien - hauptsächlich Angehörige. Es mangelt an juristischem Fachwissen, um den Menschen mit FASD sowohl allgemein als auch in individuellen Fällen zu ihrem Recht zu verhelfen.

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Der Rechtsausschuss wird den aktuellen Stand der Bewilligungen sowie die konkrete Umsetzung von Hilfsleistungen aus juristischer Perspektive prüfen, um eine angemessenere Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.

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Udo Beissel​

recht@bundesverband-fasd.de

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